Wettbewerbsregeln

A) Veröffentlichungszeitraum

Bewertet werden Einzelarbeiten und Projekte, die zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2009 ERSTMALS veröffentlicht wurden.

 

B) Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Arbeiten von Mitgliedern der

  • Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation der WKO Steiermark
  • Fachvertretung der Film- und Musikindustrie der WKO Steiermark
  • der Fachgruppen Werbung & Marktkommunikation anderer Bundesländer*,
  • sowie Arbeiten von gewerblichen Kreativunternehmen außerhalb Österreichs*.

* sofern der/die Auftraggeber/in der eingereichten Arbeit einen Unternehmensstandort in der Steiermark hat.

 

C) KEINE Eigenwerbung

Einzureichen sind nur Arbeiten, bei denen das einreichende Werbeunternehmen und der/die Auftraggeber/Auftraggeberin nicht ident sind. Eigenwerbung ist daher ausgeschlossen.

 

D) KEINE Mehrfacheinreichung von Teilen einer Kampagne

Teile eines als „Kampagne” eingereichten Projekts können nicht in anderen Kategorien eingereicht werden.

 

E) Kampagne als gesplittete Einreichung

Sofern eine Kampagne NICHT in der Kategorie Kampagne eingereicht wird, können Teile davon in maximal drei Kategorien eingereicht werden.

 

F) Kreativleistung und Veröffentlichungsrechte

Jede/r Einreicher/in bestätigt mit seiner/ihrer Einreichung

  • den überwiegenden Anteil der Kreativleistung für die eingereichte Arbeit erbracht zu haben
  • dass die eingereichten Arbeiten zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2009 erstmals veröffentlicht bzw. eingesetzt wurden
  • dass seine/ihre Einreichunterlagen öffentlich ausgestellt und durch die Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Steiermark und die Creative Industries Styria GmbH unentgeltlich publiziert werden können
  • dass auch der/die jeweilige Auftraggeber/in sowie alle beteiligten Dienstleister/ innen (Fotografen/innen, Grafik-Designer/innen, Film- und Tonstudios etc.) mit der Einreichung zum Green Panther und den damit verbundenen Veröffentlichungen einverstanden sind.

 

G) Übermittlung analoger Unterlagen

Einreichort ist die Fachhochschule CAMPUS 02 am WIFI der Wirtschaftskammer Steiermark, Körblergasse 111-113, 8010 Graz. Charts, Muster, Handouts und Datenträger können entweder per Post oder mittels Paketdienst übersandt oder persönlich angeliefert werden.


Die persönliche Anlieferung von Unterlagen ist am 29. und 30. April 2010 jeweils zwischen 9 und 17 Uhr möglich. Die analogen Einreichunterlagen werden bei der Entgegennahme auf Richtig- und Vollständigkeit kontrolliert.


Zur Bewertung gelangen nur Arbeiten, die fristgerecht bis 30. April 2010 einlangen und für welche die Einreichgebühren bis vor dem letzten Tag der Abgabefrist einbezahlt wurden. Allfällige Abweichungen von den Einreichbedingungen (inbes. unvollständige Unterlagen, fehlende Muster oder Angaben) werden der Jury bekannt gegeben. Es liegt im Ermessen der Jury, bei Nichterfüllung von Einreichbedingungen
Arbeiten aus der Wertung zu nehmen.

 

H) Übermittlung digitaler Unterlagen

Über www.greenpanther.at/einreichung sind Fotos und PDFs der Einreichungen zu übermitteln (Bilddateien im JPG-Format, Video- und Sounddateien im MP4-Format). Diese Visualisierungen werden für die Veröffentlichung der (bis zu zehn) besten Arbeiten pro Kategorie im gedruckten Green Panther Annual verwendet. Das Annual erscheint zur Verleihungsgala.

 

I) Rückstellung der Unterlagen

Die Einreicher/innen haben die Möglichkeit, bei der Anmeldung und bei der Einreichung ihren Wunsch auf Rückstellung der Unterlagen zu deponieren. Dies ist durch Selbstabholung oder mittels Botendienst bzw. Postversand möglich. Allfällige Versand- und Transportkosten trägt der/die Einreicher/in. Für die Vollständigkeit bzw. den Zustand der Unterlagen nach der Jurierung wird keine Haftung übernommen.

 

J) Stornoregelung

Jede Anmeldung kann bis zum Anmeldeschluss am 23. April 2010 kostenfrei geändert und storniert werden. Durch die Stornierung entfallen alle Leistungen der Veranstalterin. Ab 24. April 2010 wird die gesamte Einreich- und Chartgebühr entsprechend der Anmeldung in Rechnung gestellt.

 

K) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.