Einreichbedingungen

Teilnahmeberechtigt sind

a) in den Kategorien „Corporate Design" und „Print Design" Arbeiten von gewerblichen Kreativunternehmen mit beliebigem Standort (= innerhalb Österreichs, Mitglieder der Wirtschaftskammer).


b) in der Kategorie „Fotografie" Arbeiten von Berufsfotografen mit Unternehmensstandort in der Steiermark sowie Arbeiten von Berufsfotografen, deren Einreichung im Auftrag steirischer Kunden/-innen entstanden sind bzw. Arbeiten von gewerblichen Kreativunternehmen in der Steiermark im Rahmen ihrer Tätigkeit.

 

c) in allen anderen Kategorien Arbeiten von Mitgliedern der:

  • Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Steiermark
  • Fachvertretung der Film- und Musikindustrie der Wirtschaftskammer Steiermark
  • Landesinnung der Berufsfotografen der Wirtschaftskammer Steiermark
  • sowie Arbeiten von gewerblichen Kreativunternehmen mit beliebigem Standort innerhalb und außerhalb Österreichs, sofern die Auftraggeber/-innen der eingereichten Arbeiten ihren Unternehmensstandort in der Steiermark haben.

 

 

Anmeldung und Einreichung

Anmeldung und Einreichung erfolgen über die Website www.greenpanther.at/einreichung. Dort stehen sämtliche Informationen und Formulare zur Verfügung. Anmeldeschluss ist Donnerstag, der 12. April 2012.

 

 

Übermittlung analoger Unterlagen

Einreichort ist die Fachhochschule CAMPUS 02 am WIFI der Wirtschaftskammer Steiermark, Körblergasse 111-113, 8010 Graz

 

Charts, Muster, Handouts und Datenträger können entweder per Post oder mittels Paketdienst übersendet oder persönlich angeliefert werden. Die persönliche Anlieferung von Unterlagen ist am Donnerstag, dem 19. April und Freitag, dem 20. April 2012 jeweils zwischen 10.00 und 17.00 Uhr möglich. Die analogen Unterlagen (Charts, Datenträger, Belegexemplare, Muster etc.) werden bei der Entgegennahme auf Richtigkeit und Vollständigkeit kontrolliert.

 

Zur Bewertung gelangen nur Arbeiten, die fristgerecht bis spätestens Freitag, den 20. April 2012 einlangen und für welche die Einreichgebühren bis zu diesem Tag vollständig einbezahlt wurden (Zahlungseingang). Allfällige Abweichungen von den Einreichbedingungen (insbesondere unvollständige Unterlagen, fehlende Muster oder Angaben) werden der Jury bekannt gegeben. Es liegt im Ermessen der Jury, bei Nichterfüllung von Einreichbedingungen Arbeiten aus der Wertung zu nehmen.

 

 

Übermittlung digitaler Unterlagen

Bild-, Video- und Sounddateien sowie PDFs der Einreichungen werden digital übermittelt.

Diese Visualisierungen werden auch für die Veröffentlichung im gedruckten Green Panther Annual verwendet. Die erforderlichen Dateiformate bzw. die Vorgehensweise finden Sie unter Dateispezifikationen

 

 

Rückstellung der Unterlagen

Die Einreicher/-innen können bei der Anmeldung und Einreichung ihren Wunsch auf Rückstellung der analogen Unterlagen deponieren.

Dies ist durch Selbstabholung oder mittels Botendienst bzw. Postversand möglich. Allfällige Versand- und Transportkosten trägt der/die Einreicher/-in.
Für die Vollständigkeit bzw. den Zustand der Unterlagen nach der Jurierung wird keine Haftung übernommen.

 

 

Veröffentlichungszeitraum

Bewertet werden Einzelarbeiten und Projekte, die zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2011 ERSTMALS veröffentlicht wurden.

 

 

Keine Eigenwerbung

Einzureichen sind nur Arbeiten, bei denen das einreichende Werbeunternehmen und der/die Auftraggeber/-in nicht ident sind. Eigenwerbung ist daher ausgeschlossen.

 

 

Kategorie „Kampagne"

Keine Mehrfacheinreichung von Teilen einer Kampagne

Teile eines als „Kampagne" eingereichten Projekts können nicht in anderen Kategorien eingereicht werden.

 

 

Kampagne als gesplittete Einreichung

Sofern eine Kampagne NICHT in der Kategorie „Kampagne" eingereicht wird, können Teile davon in maximal drei anderen Kategorien eingereicht werden.

 

 

Kreativleistung und Veröffentlichungsrechte

Jede/r Einreicher/-in bestätigt mit seiner/ihrer Einreichung

  • den überwiegenden Teil der Kreativleistung für die eingereichte Arbeit erbracht zu haben.
  • dass die eingereichten Arbeiten zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2011 erstmals veröffentlicht bzw. eingesetzt wurden.
  • dass die Einreichunterlagen öffentlich ausgestellt und durch die Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Steiermark und die Creative Industries Styria GmbH unentgeltlich publiziert werden dürfen.
  • dass im Zuge der Einreichung und deren Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden.
  • dass auch der/die jeweilige Auftraggeber/-in sowie beteiligte Dienstleister/-innen (Fotografen/Fotografinnen, Grafik-Designer/-innen, Film- und Tonstudios etc.) mit der Einreichung und den damit verbundenen Veröffentlichungen einverstanden sind.